SSV Oberachern

Aktuelles

Einladung zum Schützenfest am 23.07.2023

 

 

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05.06.2023

SSV Oberachern e.V. gratuliert Volker Eckert, 05. Juni 2023

Der Sportwart des Sportschützenvereins Oberachern e.V., Volker Eckert, hat inzwischen
erfolgreich an der Ausbildung zum Schießsportleiter Kugel teilgenommen. Die Mitglieder
des Vereins gratulieren ihm dazu recht herzlich.

 

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30.05.2023
 

SSV Oberachern e.V. ist stolz auf seine Jugend, 30. Mai 2023

Das Bild zeigt einen Teil der jungen Schützinnen des Sportschützenvereins Oberachern
e.V. beim Jugendrundenwettkampf Luftgewehr gegen die Steinbacher Schützenjugend.


Ganz links sehen wir unsere Tiffany Back, die im Mai d.J. das 1. Mal bei den
Landesmeisterschaften Luftgewehr Jugend in Heitersheim startete und mit Platz 13 gleich
ein tolles Ergebnis lieferte. Herzlichen Glückwunsch hierzu!

 

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15.05.2023

Besuch Willi Stächele beim Sportschützenverein Oberachern e.V. am 15. Mai 2023

Das Bild zeigt (von links): Volker Eckert, Arne Feth, Thomas Stubanus, Imelda Stubanus und

Willi Stächele bei der Diskussion. Foto: Georg Graf

 

Verschärfung des Waffenrechts hätte gravierende Folgen für Schützenvereine
Landtagsabgeordneter Willi Stächele beim Sportschützenverein Oberachern e.V

 

„Ich bevorzuge mich mit Fakten zu beschäftigen und die Emotionen weitestgehend auszublenden“, so Willi Stächele bei seinem Besuch im Schützenhaus in Oberachern. „Ich habe es immer so gehalten, dass ich mich mit den fachlich Kundigen austausche, bevor ich mir eine abschließende Meinung bilde“, so Willi Stächele weiter.


Grund für den Besuch von Willi Stächele beim Sportschützenverein Oberachern war die von Innenministerin Nancy Faeser geplante Verschärfung des Waffenrechts nach dem Amoklauf von Hamburg, bei dem am 09. März 2023 sieben Menschen ihr Leben verloren haben. Oberschützenmeister Thomas Stubanus und Schützenmeister Arne Feth sehen gravierende Folgen für die Sportschützen, sollte ein Verbot halbautomatischer Waffen umgesetzt werden. Zum einen würden damit zwei olympische Disziplinen (Sportpistole und Schnellfeuerpistole) abgeschafft werden und Deutschland müsste beide olympischen Paradedisziplinen aufgeben.


Es bestehen bereits zahlreiche Voraussetzungen zum Erlangen einer Waffenbesitzkarte. Die wichtigste Voraussetzung ist die Zuverlässigkeit des Sportschützen. Selbst kleinere Verstöße im Straßenverkehr könnten diese gefährden. Zum Erlangen der Waffensachkunde muss nach einer mehrtägigen Schulung eine Prüfung vor einem Waffen-Sachverständigen abgelegt werden. Weiterhin muss eine Bestätigung des Vereins und des jeweiligen Verbandes vorliegen, dass der Antragssteller mindestens ein Jahr Mitglied in einem Schützenverein ist, während dieser Zeit ausreichende Trainingseinheiten absolviert hat und die beantragte Sportwaffe zur Teilnahme an den entsprechenden Disziplinen notwendig ist. Bereits heute besteht die Verpflichtung zur Vorlage eines psychologischen Gutachtens für den Fall, dass ein Sportschütze eine großkalibrige Sportwaffe vor Vollendung des 25. Lebensjahres erwerben will.


Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist streng geregelt und muss in Tresoren erfolgen, die nur für den Sportschützen zugänglich sind. Dies wird bei unangekündigten Kontrollen durch die zuständigen Ordnungsämter überprüft.


Kurzwaffen dürfen nur mit Magazinen für maximal 20 Schuss und Langwaffen mit Magazinen für maximal 10 Schuss verwendet werden. Die halbautomatischen Langwaffen welche vom äußeren Erscheinungsbild militärischen Langwaffen ähneln, werden im Vorfeld vom Bundeskriminalamt überprüft und nur nach Bestehen eines harten Kriterienkatalogs zugelassen. Nach Ansicht der Verantwortlichen des Sportschützenvereins Oberachern würde ein Verbot von halbautomatischen Langwaffen keinerlei Wirkung entfalten, da es seit der Lockerung des Waffenanscheinsparagraphen 2003 zu keinen relevanten Delikten mit halbautomatischen Langwaffen im zivilen Sektor kam.


„Eine gesellschaftliche Kontrolle ist nur dort möglich, wo Gemeinschaft ist“ so Oberschützenmeister Thomas Stubanus. Eine psychologische Überprüfung ist nicht sinnvoll, da dies immer nur eine Momentaufnahme darstellt. Menschen entwickeln sich nach Ihren persönlichen Lebensumständen und Erfahrungen im Laufe der Zeit. Beim Pflegen der sozialen Kontakte in Sportschützenvereinen werden eventuelle Auffälligkeiten sichtbar, angesprochen und ggf. entsprechende Behörden eingeschaltet. Trotzdem bedeutet dies keine 100%ige Sicherheit.


„Sollte die von Innenministerin Nancy Faeser geplanten Änderungen im Waffengesetz in Kraft treten, hätte dies einen massiven negativen Einfluss auf den Schießsport, der dadurch an Attraktivität verlieren würde, so Volker Eckert, Sportwart des SSVO. Dies hätte wiederum große Auswirkungen auf die Mitgliederzahlen aller Sportschützenvereine.
Seit den 70er Jahren wurde das Waffenrecht immer restriktiver. Im Jahr 1971 wurden noch 13.000 Straftaten mit einer Schusswaffe verübt, im Jahr 2021 nur noch 4.000 Straftaten. Ca. 0,2% aller verübten Straftaten wurden mit Schusswaffen verübt, jedoch fast ausschließlich mit illegalen Waffen.

 
Gesetzesverschärfungen ohne ausreichende Durchsetzung der bereits bestehenden Gesetzgebung durch Kontrollen bringen keinen Sicherheitsgewinn, sondern deuten nur auf politischen Aktionismus hin.

 

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Zeitungsartikel (ABB) zur Hauptversammlung April 2023:

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Einladung zur Hauptversammlung 2023: